kurzfristig ist wohl entschieden worden, dass alle von der Coronakrise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Betroffene Unternehmen können sich bis spätestens am heutigen Donnerstag, den 26.03.2020, formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Coronakrise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese noch für den Monat März stunden zu lassen.